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    Integrationsfachdienst /
    Berufsbegleitender Dienst

Integrationsfachdienst – IFD

Das Beratungsangebot des Integrationsfachdienstes (IFD) der AWO Gemeindepsychiatrie gGmbH in Neuwied besteht bereits seit mehr als 25 Jahren und richtet sich an Menschen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder psychischen Beeinträchtigung Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden oder den vorhandenen Arbeitsplatz zu behalten.

Berufsbegleitender Dienst BBD

Speziell im berufsbegleitenden Dienst (BBD) werden schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen während ihrer beruflichen Tätigkeit begleitet, betreut und unterstützt. Das Mitarbeiterteam steht sowohl den Arbeitnehmern als auch den Arbeitgebern bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Wir stützen uns auf jahrelange Erfahrungen im Integrationsfachdienst sowie auf ein erprobtes und funktionsfähiges Netzwerk mit allen Beteiligten in der Region, die relevant für die Aufgabe und die Zielgruppe sind.

Berufsbegleitende Dienste orientieren sich an der übergeordneten Zielsetzung des SGB IX und sollen somit zur Förderung der „Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“ von Menschen mit Behinderungen beitragen (§ 1 SGB IX).

Die Beratung, Unterstützung und Begleitung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und im Berufsleben ist das Hauptziel der Berufsbegleitung (IFD-BBD).

Im § 193 SGB IX sind weitere Aufgaben des IFD benannt:

  • Information, Beratung und Unterstützung von z. B. Arbeitgebern und betrieblichen Integrationsteams bezüglich der zuvor genannten Aufgabenbereiche
  • Auf- bzw. Ausbau und Pflege von Netzwerken unter Einbeziehung aller relevanten Akteure sowie die Koordinierung der Netzwerkprozesse


Die IFD erfüllen ihre Aufgaben in enger Kooperation mit den anderen (IFD)- Leistungserbringern in der Region (§ 194 SGB IX).

Die Aufgaben der IFD werden in der „Gemeinsamen Empfehlung nach § 196 SGB IX Abs. 3 zur Inanspruchnahme der IFD durch die „Rehabilitationsträger“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) vom 01.08.2022 sowie in der Beauftragung nach § 196 SGB IX übergreifend konkretisiert.
Die IFD werden im Auftrag des InA tätig. Das InA bleibt für die Ausführungen der Leistungen verantwortlich. (§ 194 Abs. 1 SGB IX). Die Beauftragung Dritter wird im § 97 Abs. 2 i. Verbindung mit § 89 Abs. 2 bis 5 SGB X festgelegt.




Zielgruppe

Zielgruppe des Berufsbegleitenden Dienstes sind Menschen mit Schwerbehinderungen und ihnen gleichgestellte Personen sowie Personen mit einer fachärztlichen Bescheinigung, die bei der Sicherung und Ausübung eines möglichst dauerhaften Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch professionelle Begleitung und Beratung unterstützt werden. Die Ansatzpunkte des Dienstleistungsauftrages sind ausschließlich Probleme im Arbeitsleben.


In diesem Zusammenhang unterstützen die Berufsbegleitenden Dienste sowohl schwerbehinderte Menschen, ihnen Gleichgestellte, seelisch und psychisch Beeinträchtigte als auch Arbeitgeber.


Der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung arbeitet:

  • fähigkeits- und ressourcenorientiert
  • individuumszentriert und dialogorientiert
  • niedrigschwellig
  • betriebsnah


Der IFD-BBD versucht, Passungen zwischen Arbeitsplatzanforderungen und Fähigkeiten des behinderten Menschen herzustellen.

Der IFD-BBD baut Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen ab.

Der IFD-BBD wird leistungsträger- und schnittstellenübergreifend tätig.

Der IFD-BBD betreibt Netzwerkarbeit, die Mitarbeitenden agieren als „Schnittstellenmanager“.



 Integrationsfachdienst
Marktstr. 96
56564 Neuwied

 Barbara Neuendorf
Ansprechpartnerin

   02631 / 941 69 36
⁣⁣   01590 / 361 80 87
  b.neuendorf@awogemeindepsychiatrie.de

 Volker Langenbahn
Ansprechpartner

  02631 / 941 69 35
⁣⁣  0176/ 283 188 00
  v.langenbahn@awogemeindepsychiatrie.de


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