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Mobilé Individualmaßnahmen

Inhalt der Maßnahme

Der Anteil der ALG II- Beziehern mit psychischen Beeinträchtigungen liegt nach Schätzungen des Fallmanagements der JobCenter, bei der Hälfte bis Zweidrittel aller Fälle (IAB-Studie „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“, 2013).

Mobilé richtet sich an Menschen mit psychischen Auffälligkeiten und Menschen mit einer psychiatrischen Diagnose wodurch eine Krankheitswertigkeit besteht. Durch den typisch episodenhaften Verlauf zeigen sich entsprechend der Schwankungen in der Arbeits-, Erwerbs- und Leistungsfähigkeit was eine Integration in feste und regelmäßige Arbeit erschwert. Hinzu kommt, dass die Betroffenen aufgrund ihrer psychischen Beeinträchtigung häufig diskriminierende Erfahrungen mit Kollegen und Vorgesetzten gemacht haben. Ihnen wurde nicht selten mit Unverständnis, Kritik und Distanz begegnet, andererseits aber auch häufig sehr behütend und schonend gegenübergetreten wurde. 


Diese Erfahrungen hemmen die Bereitschaft zur Rückkehr in das Berufsleben. Die Akzeptanz und Wertung der einhergehenden Leistungseinschränkungen wird oft über- oder unterbewertet, so dass dies dann zu einer Steigerung der Belastungen führen kann, was sich wiederum auf den Krankheitsverlauf auswirkt.

Des Weiteren besteht ein wechselseitiger Zusammenhang zwischen der psychischen Symptomatik und den Lebensverhältnissen, so dass sich Probleme in einem Lebensbereich auf andere Bereiche auswirken können. 

Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung

zeigen oft eine Verunsicherung des Selbstwertgefühls, was sich u.a. in einer Angststörung, mangelnder Motivationen geringer Belastbarkeit äußert. Für das Arbeitsleben bedeutet dies, dass beispielsweise der Kontakt zu Kollegen und Vorgesetzten aufgrund von Ängsten beeinträchtigt ist.

Die Personengruppe weist oft sehr instabile berufliche Biographien auf. Auf Grund der nicht vorhersehbaren psychischen Stabilität kommt es immer wieder zu motivationsbedingten Einbrüchen, familiären und sozialen Problemen. Nicht selten bildet sich die Einschätzung heraus, dass Aktivitäten zum Wiedereinstieg in das Berufsleben zwecklos sind. Für diese Klientengruppe ist eine schrittweise und gestufte Integration nötig, die sich der individuellen Entwicklung und den persönlichen Potentialen anpasst. Eine langsame Heranführung an ein ausgeglichenes Verhältnis von arbeitsplatzbezogenen Anforderungen und persönlichen Ressourcen erhöhen die Chancen auf eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Eine psychische Beeinträchtigung bringt häufig

mit sich, dass kaum Kontinuität in der Arbeits-, Erwerbs- und Leistungsfähigkeit gegeben ist. Oft wird sich aufgrund der gesellschaftlichen Stigmatisierung auf keine ärztliche Behandlung eingelassen. Es kann eine krankheitsbedingte Einschränkung in der Entscheidungsfähigkeit, Motivation, Krankheitseinsicht, Kontaktfähigkeit und Mobilität vorliegen. Ein primäres Ziel des Unterstützungsangebotes ist die Vermittlung einer Krankheitseinsicht beim Klienten. Ist diese vorhanden, kann von einer Akzeptanz der persönlichen psychischen Probleme ausgegangen werden, die eine medizinisch/therapeutische Behandlung ermöglicht.

Den notwendigen intensiven und individuellen Interventionen, sind oft durch institutionelle Rahmenbedingungen Grenzen gesetzt. Für die Inanspruchnahme von Assessment- und Erprobungsmaßnahmen zur realistischen Stärken- und Potentialanalyse muss eine psychische Stabilität beim Betroffenen vorhanden sein. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben häufig eine hohe Zugangsschwelle.

Ergänzend sei hier erwähnt, dass sich viele arbeitslose Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Abhängigkeit zum Jobcenter erleben. Die Tatsache der finanziellen Abhängigkeit und der Möglichkeit sanktioniert zu werden, führt bei vielen Arbeitslosen zu einem Gefühl der Fremdbestimmung und der Machtlosigkeit. Sie erleben oftmals die angebotenen Unterstützungsleistungen, z.B. in Form von definierten Gruppenangeboten, als nicht weiterführend. Die Menschen haben das Gefühl, dass ihre eigentlichen Themen oder ihre Sicht der Dinge keine Berücksichtigung finden.

Zielgruppe

Als Zielgruppe der Maßnahme sind zu benennen, Menschen

  • mit psychischen Beeinträchtigungen, mit oder ohne psychiatrische Diagnose (ungeklärte Krankheitsbilder),
  • bei denen die Integrationsfachkraft des JobCenters aufgrund ihrer oftmals langjährigen Beratungsarbeit den Eindruck gewonnen hat, dass beim Kunden eine psychische Beeinträchtigung, Störung oder Erkrankung vorliegen könnte,
  • mit vorliegendem Nachweis einer psychischen Beeinträchtigung und Einschränkung der Leistungsfähigkeit, bei denen kein Bedarf auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht, die jedoch einen spezifischen Betreuungsbedarf haben,
  • die einer intensiven und individuellen Betreuung bedürfen,
  • deren Unterstützungsbedarfe über die Angebote von definierten Gruppenmaßnahmen hinausgehen,
  • bei denen eine Mobilisierung und langsame Heranführung an eine Aktivierung und an das Arbeitsleben notwendig ist,
  • die nach erfolgreicher Mobilisierung an Gruppenangeboten teilnehmen können,
  • Menschen, deren Leistungsfähigkeit im Grenzbereich zur Erwerbsunfähigkeit und/oder der WfbM-Fähigkeit liegt (§ 8 SGB II).

Ziel

Das Ziel der Maßnahme ist die intensive und individuelle Unterstützung zur beruflichen Wiedereingliederung durch die langsame Heranführung an den Arbeitsmarkt, basierend auf der gesetzlichen Grundlage des § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III. Die Arbeit erfolgt beziehungs-, auftrags- und zielorientiert.

In Form von Einzelgesprächen und Kleingruppenarbeit wird die o. g. Zielgruppe in allen Bereichen bei der Überwindung von Beeinträchtigungen beraten, begleitet und unterstützt.

Einzelgespräche werden, so weit möglich 1-mal /wöchentlich pro Teilnehmer angeboten. Die Gruppenangebote sind fest im Wochenplan verankert.


Die Maßnahme kann

in vier aufeinander aufbauenden Phasen verlaufen:

  1. Mobilisierung
  2. Profiling / Assessment
  3. Heranführung und Aktivierung
  4. Bewerbung, Stellensuche, Vermittlung
  5. Nachbetreuung nach Arbeitsvermittlung (nach Bedarf)  

und können in folgende Ziele einmünden:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in einem Unternehmen oder bei einem öffentlich/rechtlichen Dienstgeber
  • Ausbildung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, ggf. mit Unterstützungsangebot
  • Überbetriebliche Ausbildung
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Hinführung zur Versorgung über andere Sozialleistungsträger, Zuführung zu notwendigen medizinischen Maßnahmen, Zuführung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Zuführung zu Leistungen zur sozialen Teilhabe


 Mobilé
Engerserstr.24-26
56564 Neuwied

 Anna Pinsdorf
Ansprechpartner

  02631 / 969890
⁣⁣  0152 56261650
  a.pinsdorf@awogemeindepsychiatrie.de  

 Meikel Heuer 
Ansprechpartner

  02631 / 969891  
⁣⁣  0162 8009420  
  m.heuer@awogemeindepsychiatrie.de

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